Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugwanderten ,
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugwanderten im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ in Ihrer Fassung der Inkraftsetzung vom 01.01.2023.
Auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach Anhörung des Bundesrechnungshofes (BRH) diese Richtlinie.