Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte ab 2024 , , Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024
Mit dem Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) setzt die Projektförderung des Bundesamtes wirkungsvolle Impulse zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms steht dabei die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen.
In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des neuen Bundesprogramms.
Sie interessieren sich für die Durchführung eines Projektes im Rahmen des BGZ? Interessenbekundungen können bis zum 30.06.2023 eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den diesjährigen Themenschwerpunkten, den Fördermodalitäten sowie dem Antragsverfahren können Sie der Ausschreibung entnehmen. Unter Downloads finden Sie außerdem folgende nützliche Vordrucke: Gesamtfinanzierungsplan 2024-2026 sowie ein Titelblatt für die Projektskizze, auf dem alle übergeordneten Informationen zum Antragsteller und der Interessenbekundung systematisch eingetragen werden können.
Wichtiger Hinweis: Falls Sie einer Zentralstelle (AWO, Diakonie, djo, IB oder DPWV) angehören, können abweichende Fristen und Verfahrensschritte gelten! Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Zentralstelle.