Ausschreibung für BGZ-Projekte – wie läuft das Auswahlverfahren ab? ,
Gut 500 Anträge sind im Zuge der diesjährigen Ausschreibung für BGZ-Projekte zum Bewerbungsschluss am 30. Juni eingegangen. Die Auswahl für die Förderung erfolgt in einem mehrschrittigen Verfahren. Auf diese Weise werden einerseits unterschiedliche Aspekte und Perspektiven bei der Auswahl der zu fördernden Projekte berücksichtigt. Andererseits gewährleitest es die Objektivität der Bewertung.
Eingangsnachweis
Nach der digitalen Erfassung aller Anträge im ersten Verfahrensschritt erhalten zunächst alle Antragsteller und -stellerinnen unaufgefordert einen Eingangsnachweis. Wenn die Frist nicht eingehalten wurde, informiert das BAMF über die Verfristung.
Bewertung im Mehr-Augen-Prinzip
Im nächsten Schritt durchlaufen die gültigen eingegangenen Anträge ein Bewertungs- bzw. Auswahlverfahren nach einem "Mehr-Augen-Prinzip". Zuerst werden die Anträge auf formale Gültigkeit geprüft. Im nächsten Schritt werden die Anträge im Rahmen einer Erstbewertung einer inhaltlichen Prüfung durch das Förderreferat 81D in Nürnberg unterzogen. Hier werden die Anträge nach den Kriterien der Ausschreibung bewertet und somit auf Förderfähigkeit gemäß der Ausschreibung und der geltenden Förderrichtlinie geprüft.
Im Anschluss führen erfahrene Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren eine Zweitbewertung der Anträge durch, unabhängig von der Erstbewertung. Sie prüfen und bewerten ein weiteres Mal die Förderfähigkeit der Anträge.
Finale Auswahl und Abstimmung mit Ländern und Fördermittelgeber
Im Folgenden werden die Prüfungsergebnisse abgeglichen. Im Zuge dessen werden die Anträge herausgefiltert, die qualitativ und inhaltlich eine Förderung rechtfertigen: So entsteht eine Auswahlliste förderfähiger Anträge. Diese werden in der Folge mit den zuständigen Länderministerien abgestimmt und schließlich dem Fördermittelgeber – dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) – zur endgültigen Auswahl vorgelegt. Auf dieser Basis trifft das BMI die finale Entscheidung über die Anträge, die in die Förderung aufgenommen werden.
Information der Antragstellerinnen und -steller
Im Anschluss werden die Antragstellenden über die Förderentscheidung informiert: Die Antragstellenden, deren Projekte genehmigt wurden, werden aufgefordert, ihren Antrag in digitaler Form einzureichen. So kann der Projektstart im Jahr 2024 erfolgen und die Projektdurchführung in Kooperation mit dem BAMF-Förderreferat 81D (Bescheid, Mittelanforderung, Verwendungsnachweise) überwiegend digital ablaufen.