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Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.10.2021 erstellt und am 24.07.2024 aktualisiert. Sie gilt für die unter www.bundesprogramm-zusammenhalt.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die am 25.11.2024 in eine neue technische Umgebung migriert und mit einem neuen Content Management System, dem Government Site Builder 11 neu erstellt und veröffentlicht wurde.
Durch die Überarbeitung müssen auch die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu
- Informationen zum Inhalt,
- Hinweise zur Navigation,
- Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.
neu gefasst werden. Die Bearbeitung und Bereitstellung wird voraussichtlich noch bis Anfang 2025 dauern, wir bitten um Ihr Verständnis.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in den Kalenderwochen 36 bis 37 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) in großen Teilen vereinbar, allgemein jedoch als "nicht konform" zu bewerten.
Der Auftritt wird obgleich folgender Ausnahmen als grundsätzlich bedienbar bewertet.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen aus § 12 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:
- Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen keine Alternativen und keine Audiodeskriptionen.
- Sinnvolle Lesereihenfolge im Bereich über dem Footer-Widget ist nicht gegeben.
- Einzelne Schriftgrafiken sind nicht skalierbar.
- Formularseiten (Newsletter) enthalten keine Korrekturvorschläge.
- Filter der Website-Suche übermitteln keinen Status.
Hinweis: Aufgrund mangelhafter Verarbeitung einiger assistiven Technologien von bedingten Trennzeichen wird eine alternative Silbentrennung genutzt, die jedoch den Textfluss in einigen Fällen nicht ausreichend unterstützen könnte.
Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- Telefon:+49 – (0)30 18 527-2805
- Fax:+49 – (0)30 18 527-2901
- E-Mail:info@schlichtungsstelle-bgg.de