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Finanzierungsplan
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Der Finanzierungsplan
Ganz allgemein ist darauf zu achten, dass im Rahmen des Bundesprogramms insgesamt nicht mehr als 210.000,00 € für ein Projekt, das 36 Monate läuft, an Bundeszuwendung verplant werden dürfen — pro Jahr höchstens 70.000,00 €.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen die Bundeszuwendung und Eigen- und oder Drittmittel. Die Gesamtausgaben gehen regelmäßig durch Eigen- und Drittmittel über die 210.000,00 € hinaus.
Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das Bundesamt bei diesen Projekten der Hauptmittelgeber ist.
Der Finanzierungsplan [XLSX, 69KB] stellt die Ausgaben und Einnahmen des Projekts gegenüber. Die Ausgaben sind in drei größere Kategorien aufgeteilt:
- Personalausgaben
- Sächliche Verwaltungsausgaben
- Investitionsausgaben
- Deckungsmittel, die sich aus Bundeszuwendung, Eigenmittel, Einnahmen und Drittmitteln zusammensetzen
Leitfaden
Die meisten Fragen zum Finanzierungsplan sind im Leitfaden [PDF, 210KB] beantwortet. Es lohnt sich, diesen vor Erstellung des Finanzierungsplans vollständig durchzulesen. Der Leitfaden wird für jedes Förderjahr aktualisiert.
Fragen und Antworten
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Worauf muss ich bei der Einstellung von Personal achten?
Worauf muss ich bei der Einstellung von Personal achten?
Einer der zentralen Bestandteile von Projekten des BGZ ist das Projektpersonal. Dies gilt sowohl hinsichtlich des finanziellen Aspekts als auch in Bezug auf die Personalie selbst. Die folgenden Ausführungen sollen daher beide Gesichtspunkte beleuchten und auf die wichtigsten Regelungen und deren praktische Auslegung eingehen.
Aus finanzieller Sicht stellen die Personalausgaben in einem Projekt des BGZ regelmäßig den größten Anteil am Finanzierungsplan dar. Oftmals betragen diese etwa 70 bis 80 Prozent der kompletten Gesamtausgaben.
Daher ist die Einstellung eines qualifizierten und fachlich geeigneten Projektpersonals bereits zu Projektbeginn besonders wichtig. So muss/müssen der/die Mitarbeitende/n sich nicht nur um die Organisation von Maßnahmen, die Projektabwicklung und Abrechnung kümmern. Ein entscheidender Faktor ist die Gewinnung der Zielgruppe für das Projekt. Sinnvoll kann es daher sein, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten mehr als einen Mitarbeitenden im Projekt zu beschäftigen (ggf. mit reduziertem Stundenumfang). Je nach Einzelfall können z.B. die Aufgaben Projektleitung und -organisation sowie die verwaltungsmäßige Abrechnung voneinander getrennt werden. Das Bundesamt als Zuwendungsgeber unterscheidet hier bei der Zuwendungsfähigkeit von Personalausgaben außerdem zwischen drei verschiedenen Entgelt-Ebenen. Diese sind:
- Projektleitung
- Projektassistenz
- Bürokräfte für die Verwaltung-/Abrechnung
Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung von Mitarbeitenden in Projekten ist zwingend darauf zu achten, dass mindestens eine Stelle (Projektleitung oder Projektassistenz) 50 % einer vergleichbaren Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst des Bundes beträgt (= mind. 19,50 Wochenstunden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Projektmitarbeitende sich nicht nur "nebenbei" mit dem geförderten Projekt befassen. Die Wochenarbeitszeit von Bürokräften, welche sich ausschließlich mit der Abrechnung des geförderten Projektes beschäftigen, darf die zuvor genannte Mindeststundenzahl unterschreiten.
Ein wichtiger Punkt hinsichtlich des Projektpersonals ist ferner, dass nicht das Bundesamt (Zuwendungsgeber) als Arbeitgeber für das Projektpersonal auftritt, sondern der Projektträger (Zuwendungsempfänger). In der Folge ist auch ausschließlich der Projektträger für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Belange verantwortlich. Dies gilt auch für die Sicherstellung der entsprechenden Qualifikation und Vorkenntnisse, die im Einklang mit der Tätigkeit der/des jeweiligen Projektmitarbeitenden stehen müssen. Diesen Sachverhalt muss der Projektträger im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung auf Verlangen des Bundesamts in geeigneter Weise belegen.
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Was sind sächliche Verwaltungsausgaben?
Was sind sächliche Verwaltungsausgaben?
Die sächlichen Verwaltungsausgaben umfassen alle Ausgaben, die für die Durchführung der Maßnahmen notwendig sind sowie kleinere Investitionen, Mietausgaben und Reisekosten. Dazu können zählen:
- Miete
- Vergabe von Aufträgen
- Verbrauchsmaterial und Literatur
- Ausgaben für Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Dienstreisen
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Worauf muss ich bei Mietverträgen achten?
Worauf muss ich bei Mietverträgen achten?
Zuwendungsfähig sind Mietausgaben regelmäßig nur, wenn auch ein Mietvertrag geschlossen wurde. Wenn eigene Räume genutzt werden, werden im Allgemeinen keine Mietausgaben bezahlt. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn durch die Nutzung eigener Räume Mieteinnahmen wegfallen. Dies muss aber schriftlich nachgewiesen werden.
Beim Abschluss von Verträgen muss immer auf die Vertragslaufzeit geachtet werden. Das heißt, dass diese mit dem Förderzeitraum identisch sein muss. Die Mietverträge müssen darüber hinaus angemessen sein.
Die Vorgaben zu Mietverträgen entnehmen Sie dem Leitfaden zum Förderprogramm [PDF, 210KB].
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Worauf muss ich bei der Auftragsvergabe achten?
Worauf muss ich bei der Auftragsvergabe achten?
Aufträge beziehen sich meist auf Dienstleistungen, zum Beispiel das Erstellen einer Webseite oder einer Broschüre für ein Projekt. Wenn in der Organisation niemand die notwendigen Fähigkeiten hat, diese Aufgabe selbst zu erledigen, muss ein Auftrag erteilt werden. Bis zu einem Auftragswert von 1.190,00 € (bzw. 1.000,00 € ohne Umsatzsteuer) können Aufträge nach eigenem Ermessen (wobei natürlich auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet werden muss) erteilt werden. Bei höheren Beträgen müssen mindestens drei Vergleichsangebote schriftlich eingeholt und dokumentiert werden. Bei der Verwendungsnachweisprüfung können diese vom Bundesamt angefordert werden. Mit den Auftragnehmern müssen Weiterleitungsverträge geschlossen werden. In denen ist festlegt, dass alle Bestimmungen und Auflagen, die im Zuwendungsbescheid genannt sind, auch für den Beauftragten gelten.
Aufträge können prinzipiell für jede Dienstleistung vergeben werden. Wenn allerdings Aufträge für den Kernbereich des Projektes vergeben werden, stellt sich bei der Prüfung der Skizze die Frage, ob der potentielle Zuwendungsempfänger überhaupt in der Lage ist, das Projekt durchzuführen. Deshalb sollten sich Aufträge üblicherweise auf Dienstleistungen im IT-Bereich, in der Produktion von Unterlagen und Drucksachen oder der weiteren Öffentlichkeitsarbeit beziehen.
- Im Rahmen des Finanzplans können Aufträge abgerechnet werden. In diesem Zusammenhang wird eine Dienstleistung gegen Bezahlung erbracht. Wenn also z.B. jemand beauftragt wird, eine Website zu erstellen, handelt es sich um einen Werksvertrag. Muss dagegen diese Website von einer Person, die nicht fest in der Organisation beschäftigt ist, regelmäßig administriert werden, handelt es sich um einen Dienstvertrag.
- Honorare dagegen sind Dienstverträge, bei denen die Ableistung einer gewissen Anzahl an Arbeitsstunden vereinbart wird. Honorare fallen regelmäßig für Referentinnen und Referenten, Moderatorinnen und Moderatoren und Sprachmittelnde an.
Wenn die Gesamtzuwendung des Projektes (bzw. bei mehreren öffentlichen Fördergebern: die Summe aller Zuwendungen aus der öffentlichen Hand) 100.000,00 € übersteigt, greift zudem die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO). Diese enthält zusätzliche Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen. Danach muss z.B. bei Auftragsvergaben mit einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) eine öffentliche Ausschreibung erfolgen.
Vergaberecht
Übersicht und Rechtsgrundlagen des Vergaberechts auf Bundesebene:
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Welche Ausgaben sind in den Bereichen Verbrauchsmaterial und Literatur zuwendungsfähig?
Welche Ausgaben sind in den Bereichen Verbrauchsmaterial und Literatur zuwendungsfähig?
Die Position Verbrauchsmaterial umfasst nur solche Verbrauchsmaterialien, die bei der Durchführung der Maßnahmen anfallen, also z.B. Flip-Chart-Blätter für einen Workshop. Alle Verbrauchsmaterialien für den alltäglichen Bürobedarf fallen dagegen in die Verwaltungskostenpauschale. Dazu gehören auch Ausgaben für Telefon- und Internetverbindungen.
Neben dem Verbrauchsmaterial sind auch Ausgaben für projektbezogene Literaturanschaffungen zuwendungsfähig.
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Ausgaben für Maßnahmen
Ausgaben für Maßnahmen
"Ausgaben für Maßnahmen" ist absichtlich relativ abstrakt gehalten, um die Vielfalt der Projekte widerzuspiegeln. Darunter fallen z.B. die Kosten für die Verpflegung von Teilnehmenden, für Eintrittskarten, für Fahrtkosten — abhängig davon, was in dem Projekt mit welchen Mitteln erreicht werden soll.
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Worauf muss ich bei der Versorgung von Teilnehmenden/Projektmitarbeitenden achten?
Worauf muss ich bei der Versorgung von Teilnehmenden/Projektmitarbeitenden achten?
Die Verpflegung von Teilnehmenden ist nur in Einzelfällen zuwendungsfähig. Es ist deswegen immer notwendig, dies vorher mit den zuständigen Sachbearbeitenden abzusprechen. Als Grundlage dafür ist es immer sinnvoll, eine vollständige Aufstellung der geplanten Verpflegung zu erstellen und an die Sachbearbeitenden zu schicken.
Generell wird das Bundesreisekostengesetz herangezogen, um zu bewerten, ob die Verpflegung von Teilnehmenden im Rahmen des Üblichen ist. Grundsätzlich wird bei Workshops oder Veranstaltungen unter acht Stunden von einer Selbstversorgung ausgegangen. Sind mehrtägige Veranstaltungen zum Beispiel mit Übernachtungen geplant, können Verpflegungskosten im Sinne des Bundesreiskostengesetzes beantragt werden. Die Verpflegungspauschale liegt im Jahr 2022 bei 28 Euro für 24 Stunden (ca. 5,60 € für ein Frühstück und je ca. 11,20 € für Mittag- und Abendessen). Wenn sich die Kosten pro Teilnehmenden in diesem Rahmen bewegen und die Verpflegung für die Durchführung der Maßnahme notwendig ist, dann ist eine Genehmigung durch die Sachbearbeitenden wahrscheinlich.
Vergaberecht
Übersicht und Rechtsgrundlagen des Vergaberechts auf Bundesebene:
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Wie kann ich Ehrenamtliche entschädigen?
Wie kann ich Ehrenamtliche entschädigen?
Ehrenamtliche dürfen nicht für ihre Tätigkeit bezahlt werden, da sie sonst keine Ehrenamtlichen wären. Ehrenamtlich Engagierte sollen aber auch nicht finanziell geschädigt werden. Deswegen ist es möglich eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Entschädigung des Ehrenamtes läuft über die Ehrenamtspauschale, die seit 1. Januar 2021 bis zu 840,00 € jährlich beträgt.
Im Bundesprogramm kann eine Ehrenamtspauschale von bis zu 5 % der Bundeszuwendung bewilligt werden. Im Finanzierungsplan wird die Ehrenamtspauschale unter der Position "Ausgaben für Maßnahmen" abgerechnet.
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Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
In der Position Öffentlichkeitsarbeit können Ausgaben für Printmedien wie Flyer und Plakate sowie Ausgaben für digitale Maßnahmen wie die Erstellung einer Projektwebseite abgerechnet werden.
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Worauf muss ich bei Dienstreisen achten?
Worauf muss ich bei Dienstreisen achten?
Für Dienstreisen gelten die Bestimmungen des Leitfadens und des Bundesreisekostengesetzes. Mögliche Dienstreisen sind für Referentinnen und Referenten abzurechnen, die im Projekt tätig werden, aber auch Kosten des Projektleitenden im Rahmen seiner Tätigkeit. Es ist stets das günstigste Verkehrsmittel zu nutzen, wobei dies von den Rahmenbedingungen abhängig ist.
In BGZ-Projekten sind grundsätzlich nur Dienstreisen innerhalb Deutschlands zuwendungsfähig.
Dienstreisen
Das Bundesverwaltungsamt hält eine Sammlung der rechtlichen Grundlagen für Dienstreisen auf dem aktuellsten Stand bereit. Die aktuell geltenden Sätze für Übernachtungen, Verpflegung etc. können Sie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG entnehmen.
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Worauf ist bei Investitionsgütern und Gegenständen bis zu 800 Euro zu achten?
Worauf ist bei Investitionsgütern und Gegenständen bis zu 800 Euro zu achten?
Investitionsgüter sind solche Gegenstände, die man zur Durchführung des Projekts unbedingt benötigt. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen Computer oder um eine Softwarelizenz, ohne deren Anschaffung es nicht möglich wäre, das Projekt und oder eine Maßnahme durchzuführen.
Die Beschaffung von Investitionsgütern und Gegenständen muss begründet werden. Die Zuwendungsfähigkeit von Gegenständen und Investitionsgütern hängt von dem Inhalt des Projektes und der Maßnahmen, die zur Zielerreichung durchgeführt werden, ab. Investitionsgüter sollen im ersten Jahr (Projektjahr) der Förderung angeschafft werden. Eine Abschreibung ist nicht möglich. Beträgt der Anschaffungswert bei Investitionsgütern mehr als 1.190,00 Euro (inklusive Umsatzsteuer), sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Dabei ist stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Zuwendungsfähig sind insbesondere auch Ausgaben für die technische Ausstattung und die notwendige technische Infrastruktur zur Durchführung von digitalen Maßnahmen und Veranstaltungen. Nach Möglichkeit sollte jedoch auf bereits vorhandene technische Infrastruktur zurückgegriffen werden.
Wichtig: Im BGZ sind Baumaßnahmen und Renovierungsausgaben sowie Reparaturkosten nicht zuwendungsfähig.
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Einnahmen
Einnahmen
Den Ausgaben stehen die Einnahmen gegenüber. Hier wird zwischen Eigenmitteln und Einnahmen/Mitteln Dritter/Zuschüssen unterschieden.
Eigenmittel sind ausschließlich die Mittel, die ihre Organisation bereits besitzt und die in das Projekt eingebracht werden. Diese müssen regelmäßig 10% der Bundeszuwendung sein. Da die Zuwendung regelmäßig noch nicht zu Beginn des Jahres fließen kann, müssen die Ausgaben zunächst durch Eigenmittel finanziert werden. Damit auch Vereine mit geringen Finanzmitteln auf einen Eigenmittel-anteil von 10% kommen können, werden auch nichtbare Mittel anerkannt:
"Im Einzelfall und nach Rücksprache und Begründung kann der Einsatz von Stammpersonal und bei finanzschwachen Antragstellern auch das ehrenamtliche Engagement (max. 100,00 Euro / Monat) als Eigenmittel anerkannt werden." (siehe Leitfaden [PDF, 209KB])
Bei Einnahmen/Mitteln Dritter/Zuschüssen handelt es sich um Spenden, oder Zuschüssen von anderen Zuwendungsgebern zum Beispiel von Kommunen oder Stiftungen. Die Einnahmen, Drittmittel und Zuschüsse müssen klar getrennt im Finanzplan aufgeführt werden.
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Was mache ich, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren?
Was mache ich, wenn sich die Gesamtausgaben reduzieren?
Wie sich die Verringerungen der Gesamtausgaben auf die Bundeszuwendung auswirkt, hängt davon ab, welche Finanzierungsart gewählt wurde. Normalerweise ist dies bei BGZ-Projekten die Fehlbedarfsfinanzierung. In diesem Fall gehen Reduktionen der Gesamtausgaben immer zugunsten des Bundesamtes. Das heißt, dass alle Minderausgaben die Bundeszuwendung reduzieren, während die Eigen- und Drittmittel gleichbleiben.
Bei einer Anteilsfinanzierung ist das anders. In diesem Fall werden die Eigen- und Drittmittel proportional zur Reduktion der Zuwendung der Gesamtausgaben verringert.
Wenn Sie Minderausgaben haben, fordern Sie einfach mit der letzten Mittelanforderung des Jahres entsprechend weniger Mittel an. Ein Änderungsbescheid ist in diesem Fall nicht notwendig. Wenn die Minderausgaben allerdings darauf zurückgehen, dass nicht alle Projektmaßnahmen durchgeführt werden konnten, ist es notwendig, sich mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um zu besprechen, wie eine Zielerreichung noch möglich ist.
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Was passiert, wen sich die Spenden, Drittmittel oder Einnahmen erhöhen?
Was passiert, wen sich die Spenden, Drittmittel oder Einnahmen erhöhen?
Eine Erhöhung der Spenden, Drittmittel und Einnahmen geht immer zugunsten des Bundesamtes. Wenn Sie also nach Erhalt des Bescheids zusätzliche Mittel einwerben, verringert sich dadurch entsprechend die Zuwendungssumme, sodass die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gleichbleiben. Das heißt, Sie haben immer die gleiche Summe zur Verfügung.
Anders liegt der Fall, wenn neue Projektmaßnahmen hinzukommen, die vorher nicht eingeplant waren. Dann ist eine Deckung der zusätzlichen Ausgaben durch weitere Spenden, Drittmittel oder Einnahmen zulässig. Es muss sich aber tatsächlich um neue Maßnahmen handeln und nicht nur eine Erhöhung der Ausgaben für bereits bewilligte Maßnahmen.
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Was mache ich, wenn Maßnahmen/Veranstaltungen ausfallen oder gar die Zielerreichung gefährdet ist?
Was mache ich, wenn Maßnahmen/Veranstaltungen ausfallen oder gar die Zielerreichung gefährdet ist?
Das BGZ setzt auf wirkungsorientierte Ziele. Das bedeutet, dass für die Bewertung eines Projektes relevant ist, ob die angestrebten Veränderungen bei Teilnehmenden und im Sozialraum erreicht werden. Deswegen muss strikt getrennt werden zwischen dem Ausfallen einiger Aktivitäten und dem Nichterreichen beabsichtigter Wirkungen. Am Beispiel der Corona-Pandemie lässt sich das gut beschreiben.
Viele Projekte mussten auf Grund der Abstands- und Hygieneregeln sowie temporärer Kontakteinschränkungen einzelne Maßnahmen einstellen. Sie nahmen daraufhin Kontakt mit ihren Sachbearbeitenden auf und besprachen mögliche Änderungen in der Durchführung der Projekte. So wurden viele Workshops durch digitale Formate, Gruppentreffen durch Tandem-Modelle und Veranstaltungen im Freien ersetzt.
Es geht nicht darum, dass eine bestimmte Maßnahme durchgeführt wird, sondern dass die Wirkungsziele bestmöglich erreicht werden. Wichtig ist dabei allerdings die regelmäßige Rücksprache mit den Sachbearbeitenden, damit den Änderungen zugestimmt wird und somit zuwendungsfähig sind.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Projekt vorzeitig beendet wird. Das passiert, wenn die Zielgruppe nicht erreicht wird oder die Maßnahmen nicht durchgeführt werden können. Dann muss sich die Projektleitung zeitnah mit den Sachbearbeitenden in Kontakt setzen, um zu besprechen, wie das Projekt vorzeitig beendet werden kann, ohne dass größere Rückzahlungen anfallen.
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Worauf muss ich bei der Mittelanforderung achten?
Worauf muss ich bei der Mittelanforderung achten?
Im Bundesprogramm wird ein sogenanntes Mittelanforderungsverfahren eingesetzt. Das bedeutet, dass Mittel angefordert werden, die in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen ausgegeben werden. Dies soll den Trägern eine gewisse Flexibilität im Gegensatz zum üblichen Mittelabrufverfahren geben, bei dem Mittel direkt vor der Zahlung abgerufen und innerhalb eines Tages ausgegeben werden müssen.
Für die Anforderung wird ein Mittelanforderungsformular verwendet, welches ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt an das Förderreferat geschickt werden muss. Eine Auszahlung erfolgt dann üblicherweise innerhalb einer Woche.
Hier können Sie die Formulare downloaden: