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- Förderung
Ausschreibung zur Umsetzung einer Vernetzungsveranstaltung
Vergabe von Fördermitteln für die Umsetzung einer Vernetzungsveranstaltung im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – VorOrt. Vernetzt. Verbunden."
Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (kurz: BGZ) wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) umgesetzt. Im Rahmen des
Bundesprogramms werden jährlich rund 300 Projekte an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt, die vor Ort das Miteinander in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig positiv verändern. Eine zentrale Säule des Bundesprogramms stellt dabei einerseits die Vernetzung von kommunalen Entscheidungsträgern sowie andererseits von Projektträgern dar.
Getreu dem Motto „Gut vernetzt das Miteinander gestalten“ setzt sich das Bundesprogramm mit neuen Formaten für die Vernetzung von kommunalen Entscheidungsträgern sowie andererseits von Projektträgern ein. Dabei legt das Bundesamt seinen Fokus im Jahr 2023 vorrangig auf die Vernetzung von Projektträgern untereinander. Geplant ist die Umsetzung einer bundesweiten Vernetzungsveranstaltung für BGZ-
Projektträger. Im Rahmen dieser Vernetzungsveranstaltung soll zudem der Wettbewerb „Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort stärken“ durchgeführt werden, bei dem ausgewählte BGZ-Projekte, die einen herausragenden oder außergewöhnlichen Beitrag zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt in ihrer Kommune leisten, ausgezeichnet werden.
In diesem Zusammenhang sucht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Institutionen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BAMF die Vernetzungsveranstaltung ab Juni 2023 konzipieren, koordinieren und umsetzen können. Die Veranstaltung ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.
Sie interessieren sich für die Konzeption, Planung und Umsetzung der Vernetzungsveranstaltung sowie des Wettbewerbs? Interessenbekundungen können bis zum 30.04.2023 eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den Zielen und Inhalten, den Fördermodalitäten sowie dem Antragsverfahren können Sie der Ausschreibung entnehmen.