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- Förderung
Fördermittel für Multiplikatorenschulungen 2025 – Ausschreibung online!

Bürgerschaftliches Engagement schafft die Voraussetzungen für einen demokratischen und solidarischen Zusammenhalt, wie ihn das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) stärken möchte. Ehrenamtlichem Engagement kommt im Integrationsprozess eine große Bedeutung zu. Dazu zählen Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung, die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterstützten, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ werden daher im Förderjahr 2025 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Multiplikatorenschulungen gefördert.
Das Ziel der Multiplikatorenschulungen besteht darin, in Vereinen und Organisationen aktive Eh-renamtliche ab 12 Jahren in ihrem Engagement zu bestärken und künftige / potenziell Interessierte ab 12 Jahren für ein Ehrenamt zu gewinnen.
Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat zu folgenden Themenschwerpunkten:
• Vereinsmanagement unter Berücksichtigung moderner/digitaler Kommunikationsformen
• Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Umgang mit schwierigen Situationen
• Stark gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
Interessieren Sie sich dafür, eine Multiplikatorenschulung im Rahmen des BGZ durchzuführen?
Dann stellen Sie Ihren Antrag / Ihre Anträge bis zum 30. Mai 2025! Nähere Informationen zu den inhaltlichen und formalen Anforderungen sowie zu den Themenschwerpunkten finden Sie in der beiliegenden Ausschreibung.
Weiterführende Informationen hierzu sowie zusätzliche Empfehlungen zur Antragstellung können Sie dem aktuellen Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Multiplikatorenschulungen [PDF, 176KB] entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung einer Multiplikatorenschulung bis zum 30. November 2025 abgeschlossen sein muss, da eine Übertragung der Zuwendung in(s) Folgejahr(e) ausgeschlossen ist.