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Neue Förderrichtlinie im Bundesprogramm
Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Förderrichtlinie [PDF, 127KB] des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ in Kraft. Neu ist die Öffnung der Projekte für alle Zielgruppen sowie die Möglichkeit einer haushaltsabhängigen Laufzeitverlängerung für besonders wirksame Projekte.
Die neue Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." wurde am 28.12.2022 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Besonderheiten der neuen Förderrichtlinie sind u.a. die Öffnung der Projekte für alle Zielgruppen (in Anlehnung an die Integrationskurse). Außerdem enthält die neue Förderrichtlinie die Option einer Laufzeitverlängerung von 3 auf 5 Jahre für besonders gute und wirkungsvolle Projekte – sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.