Veröffentlicht am: Artikel
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Informationen über die Zugänglichkeit von dieser Internet-Seite. Und über Kontakt-Möglichkeiten.
Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
So steht es im Gesetz.
Zum Beispiel: Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,
können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.
Erstellung von dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit
Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit für die Internet-Seite www.bundesprogramm-zusammenhalt.de.
Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge
hat diese Internet-Seite gemacht.
Wir haben diese Erklärung am 21.10.2021 gemacht.
Wir bemühen uns, dass die Internet-Seite barriere-frei ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Was Barriere-Freiheit ist, steht im Gesetz.
Genau steht das in §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0,
die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Wir haben diese Internet-Seite selber geprüft. Das war im September 2021.
Die Seite ist noch nicht ganz barriere-frei.
Das müssen wir noch besser machen
Kriterium: "Unterscheidbar"
Die Bedien-Elemente von Videos müssen immer sichtbar sein.
Man muss Videos mit der Taste "ESC" schließen können.Kriterium: “Navigierbar”
Man kann die Seite noch nicht gut nur mit der Tastatur bedienen.
Kriterium "Dokumentation und Support"
Wir haben den Technischen Support nicht geprüft.
Support bedeutet Hilfe.
Hinweis: Es gibt auch noch Probleme mit der Trennung von Wörtern.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Sachen gefunden,
die wir besser machen müssen?
Oder Sie brauchen Informationen von uns?
Sie können uns anrufen oder eine Email schreiben.
Das ist unsere Telefon-Nummer:
Internetredaktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Telefon: 0911 943 0
Das ist unsere Mail-Adresse:
E-Mail: Nachricht schreiben
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben eine Frage gestellt.
Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
Vielleicht gibt es sogar Streit.
Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.
Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle.
So können Sie die Schlichtungsstelle erreichen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 28 05
Telefax: 030 18 527 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de