Veröffentlicht am 20. März 2023
• Meldung
Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ in Kraft. Neu ist die Öffnung der Projekte für alle Zielgruppen sowie die Möglichkeit einer haushaltsabhängigen Laufzeitverlängerung für besonders wirksame Projekte.