Veröffentlicht am 17. März 2022
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Die Antragsstellung für die Projektförderung im Bundesprogramm erfolgt in zwei Schritten. Als erstes wird im Förderreferat eine Projektskizze eingereicht. Diese wird im Vier-Augen-Prinzip bewertet. Bei einer positiven Rückmeldung ist im zweiten Schritt der Förderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzureichen.