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Engagement für ein verbessertes Miteinander in Vielfalt zahlt sich aus. Besonders gelungene Projekte des Bundesprogramms für Gesellschaftlichen Zusammenhalt (BGZ) können neben den durch sie angestoßenen positiven gesellschaftlichen Veränderungen, nun auch von einer Auszeichnung im Rahmen eines eigenen Wettbewerbs des Bundesprogramms profitieren.
Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über alle laufenden Ausschreibungen im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." Neben der gebündelten Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten, finden Sie hier ebenfalls die zu den Ausschreibungen gehörigen Leitfäden sowie die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesprogramms.
Navigation Herzlich willkommen auf dieser Internet-Seite Das ist die Internet-Seite www.bgz-vorort.de. BGZ ist eine Abkürzung. Sie steht für: B undes-Programm G esellschaftlicher Z usammen-Halt. Das i
Über www.bgz-vorort.de Zum Inhalt springen Das ist das BGZ Das macht das BGZ Das ist das BGZ Die Internet-Seite www.bgz-vorort.de ist von dem Bundes-Programm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort
Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) zielt darauf ab, konkrete positive gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.
Die Antragsstellung für die Projektförderung im Bundesprogramm erfolgt in zwei Schritten. Als erstes wird im Förderreferat eine Projektskizze eingereicht. Diese wird im Vier-Augen-Prinzip bewertet. Bei einer positiven Rückmeldung ist im zweiten Schritt der Förderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzureichen.
Ganz allgemein ist darauf zu achten, dass im Rahmen des Bundesprogramms insgesamt nicht mehr als 210.000,00 € für ein Projekt, das 36 Monate läuft, an Bundeszuwendung verplant werden dürfen — pro Jahr höchstens 70.000,00 €.
Seit dem Jahr 2020 wird ein elektronisches Wirkungsmonitoring aller Projekte des Bundesprogramms umgesetzt. Die Ergebnisse des Wirkungsmonitorings stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
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